Co-Owner oder nfb?

Co-Ownerschaft und not for breed

 Eigentlich wollen viele Menschen doch „nur“ einen Hund kaufen, die spannende Zeit abwarten, ob der für sie passende Welpe beim Wurf dabei ist und in vollen Zügen genießen, sich mit den Welpen zu beschäftigen und sich zu verlieben. Aber wohl oder übel ist das alles nicht nur eine Herzensentscheidung und man wird damit konfrontiert, sich über mehr Dinge Gedanken zu machen und Entscheidungen zu treffen, deren Spätfolgen man als Nicht-Szenekenner gar nicht so einfach abschätzen kann. Soll der Hund Papiere haben und welche eigentlich? Worin liegt der Unterschied? Wie sehen Kaufverträge aus und was beinhalten sie? Was ist eigentlich ein sogenannter „Schutzvertrag“? So viele Fragen, obwohl doch der Hundekauf eine eher emotionale Sache ist, wie man meinen sollte. Wer hat da schon Lust auf ein so trockenes Thema, Papierkram und Vertragsrecht. Dennoch wünsche ich mir, dass dieser Artikel von vielen Menschen zu Ende gelesen wird.

 

Not for breed

In diesem Artikel geht es um eine Sache, über die der Interessent womöglich stolpert, denn liebäugelt man mit einem Australian Shepherd, stößt man früher oder später auf das Kürzel „nfb“. Schon im Registrierungsformular, welches der Welpenkäufer mit seinem Welpen erhält und mit dem er beim ASCA (Australian Shepherd Club of America) das eigentliche Papier beantragt (oder im besten Falle vom Züchter beantragen lässt), ist vorgesehen, dass der Züchter ein Kreuzchen setzt, ob der Hund nfb = not for breed ist oder nicht.

„nfb“ bedeutet „nicht für die Zucht“ und wird von den meisten Züchtern im ASCA-Registrierungspapier angekreuzt, wenn der Welpe einen zuchtausschließenden Fehler hat. Die meisten zuchtausschließenden Fehler haben für den Hund selbst (zum Glück) keine oder keine großen Einschränkungen. Das reicht von Einhodigkeit über Auffälligkeiten beim Augencheck bis hin zu Fehlfarben, Gebissfehlstellungen, Knickruten und mehr. Einige dieser „Fehler“ beeinträchtigen das Leben des Hundes keineswegs. Aber eine Weiterzucht mit einem solchen Hund ist nicht empfehlenswert.  Das nfb heißt also für den Welpenkäufer, dass er den Hund nicht für Zuchtzwecke bekommt. Mögliche Nachkommen dieses Hundes erhalten somit keine ASCA-Papiere. Laut vieler Züchter unter dem ASCA dient das „nfb“ auch dem Schutz der Rasse. Man will vielleicht verhindern, dass eine besondere Linie von anderen weitergezüchtet wird oder dass Nachkommen nicht ohne Sinn und Verstand vermehrt oder gezüchtet werden. Viel wichtiger ist aber die Tatsache, dass nicht jeder Welpe eines Wurfes so „gut“ ist, dass mit ihm weitergezüchtet werden sollte. Zumindest nicht, wenn man „Zucht“ so definiert, dass es dem Erhalt und der Verbesserung der Rasse dient.

Ansonsten kann der neue Besitzer selbstverständlich mit seinem Hund an allen Veranstaltungen wie Confirmation Shows, Agility, Obedience etc. teilnehmen!

Die meisten Menschen wollen einen tollen Begleiter, Sportler, Partner oder Freund. Ein Hund mit dem Eintrag nfb kann all dieses sein, er ist eben nur nicht im Besonderen als Zuchthund bestimmt.

Manche Züchter tragen von vorne herein das nfb bei allen Welpen ein, aber regeln im Kaufvertrag die Bestimmungen, die später erfüllt sein müssen (z.B. HD/ED-Auswertung, Mindestalter des Hundes o.ä.), damit das nfb später in ein fb, also ein „for breed“ umgeschrieben wird. Das Umschreiben ist ein bisschen aufwändig, aber durchaus möglich.

Das nfb regelt aber nur die Dinge, die mit Zucht zu tun haben. Sie schützen den Hund nur diesbezüglich, nicht aber, wenn mit ihm „schwarzgezüchtet“ wird (ohne Einhaltung von Bestimmungen, die einen Zuchthund schützen sollen: Mindestalter bei Zuchteinsatz, Zuchtpause, notwenige gesundheitliche Auswertungen etc.), er im schlimmsten Falle schlecht gehalten oder weitergereicht wird.

 

Co-Ownervertrag

 Eine andere Variante, auf die man stößt ist, dass der Züchter eine „Co-Ownerschaft“ möchte: Bei dieser Variante bleibt er Mitbesitzer des Hundes. Welche Rechte oder Pflichten er hat und welchen möglichen Nutzen, ist individuell verschieden und hat oft völlig unterschiedliche Hintergründe:
So kann es sein, dass sich ein Züchter einen Hund kauft, diesen aber in einem anderen Haushalt, also einer anderen Familie, platziert. Auch dafür gibt es wiederum eine Menge Gründe, auf die ich hier aber nicht im Speziellen eingehen möchte.  Der Züchter bleibt entweder ganz der Eigentümer oder eben Mitbesitzer/Co-Owner und kann so den Hund später beispielsweise für seine eigene Zucht nutzen.

Bei Rüden wird im Einzelnen vertraglich geregelt, welche Rechte der Züchter hat: Er nutzt diesen Rüden offen oder begrenzt für eine ausgemachte Anzahl von Deckeinsätzen. Wer in welchem Umfang an Kosten und Gewinnen beteiligt ist, wird wiederum individuell geregelt. Es gibt unzählige Varianten, wie ein solcher Vertrag aussehen kann. Für einen Rüden ist diese Variante in meinen Augen durchaus tragbar, so lange er dabei nicht als „Wanderpokal“ fungiert, herumgereicht wird und einen möglichst hohen Gewinn einbringen soll.

Für eine Hündin halte ich diese Vorgehensweise für weniger gut, denn manchmal wird eine Zuchtmiete vereinbart oder die Hündin kommt später für einen oder mehrere Würfe zum Züchter zurück. Egal wie sehr manche beteuern, dass das der Hündin keinen Schaden zufügt, so bin ich jedoch der festen Überzeugung, dass dies ein nicht zumutbarer Stress ist, wenn eine Hündin aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen wird um dann im Züchterhaushalt Welpen zu gebären. Diese Form der Co-Ownerschaft mit vertraglicher Regelung, dass die Hündin zum Werfen zurück zum Züchter kommt, schließen wir persönlich kategorisch aus! Eine Beratung oder Begleitung hingegen können wir uns sehr wohl vorstellen, wenn eine unserer Nachzuchthündinnen zur Zucht eingesetzt werden soll.

Die Co-Ownerschaft bietet aber zudem eine recht zuverlässige Möglichkeit, den einzelnen Hund zu schützen. Als Züchter kann ich der planlosen Vermehrung oder sogar ungewollter Weitergabe des Hundes nur Einhalt bieten, wenn ich, salopp gesagt, auch ein „Zugriffsrecht“ habe. Wer jetzt sagt, dass man als Züchter einen Welpen doch nur an Menschen abgibt, denen man in höchstem Maße vertraut, der hat im Grunde genommen auf den ersten Blick auch recht. Aber wie heißt es so treffend: „Sei nicht naiv“ oder „Willkommen in der Wirklichkeit“. Man kann nicht nur dem Züchter „nur vor den Kopf gucken“, umgekehrt ist es leider ebenso. So nett sich der Welpeninteressent auch vorgestellt hat, Vertrauen ist gut, Kontrolle manchmal besser. Ein böses Erwachen oder späte Einsichten kommen meist erst nach Übernahme (oder Abgabe) eines Welpen. Auch ich kann mich leider nicht davon freimachen, schon biterböse Enttäuschungen erfahren zu haben. Selbst wenn ich mir vorher ein Bild machen konnte und mir eigentlich sicher war, das völlig Richtige zu tun.

Bei einer Co-Ownerschaft geht es mir persönlich weniger um ein kommerzielles Interesse, sondern vielmehr darum, dass ich in keinerlei Hinsicht möchte, dass ein Nachkommen meiner Hunde unter die sprichwörtlichen Räder kommt. Es geht mir um den Schutz und das Wohle des einzelnen Hundes, für den ich mich tatsächlich ein Leben lang verantwortlich fühle.

Ich schließe mit einer Co-Ownerschaft nicht nur aus, dass der Hund unerwünscht züchterisch genutzt wird. Bei geplanten Würfen mit einer Hündin oder auch dem Deckeinsatz des Rüden muss ich als Co-Owner zustimmen. Dabei geht es nicht darum, andere Menschen zu entmündigen oder gar nur eine Zustimmung nach eigenem Geschmack oder Gutdünken zu geben. Es geht vielmehr darum, dass Zuchtbestimmungen (wie z.B. ein sinnvolles Mindestalter) eingehalten werden, zuchtrelevante Untersuchungen getätigt und passende Verpaarungen geplant werden. Der wirklich wichtigste Vorteil einer Co-Ownerschaft ist aber, dass eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf des Hundes nicht möglich ist. Denn sollte tatsächlich ohne meine Zustimmung der Hund an Dritte weitergegeben werden oder sogar im Tierheim landen, kann ich als Co-Owner die Herausgabe fordern.

Ohne diese besagte Co-Ownerschaft habe ich kein Mitspracherecht, wenn wirklich etwas schieflaufen sollte. Denn vertragliche Klauseln in Sachen Vorkaufsrecht, Zuchtbeschränkungen oder Regelungen zur Haltung sind leider anfechtbar. Und tatsächlich gibt es nicht wenige Anwälte, die sich mit diversen Streitereien zweier Parteien zum Thema Hund & Recht auseinandersetzen. Leider kommt dies häufiger vor als wir uns vorstellen können, sogar mit (oder sogar wegen) eines Co-Owner-Vertrages.

Co-Owner-Verträge abzuschließen ist alles andere als einfach und viele darin enthaltene Dinge bezüglich Rechte und Pflichten sind zu beachten.

Wie man es dreht und wendet, es bleibt eine schwierige Grätsche, wie man als Züchter seine Welpen abgibt. Ich kann die Menschen verstehen, die sagen, dass sie doch nicht so viel Geld für einen Hund bezahlen möchten, der ihnen letztlich nur „bedingt“ gehört. Andererseits habe ich ebenso viel Verständnis für Züchter, die einfach nur wollen, dass ihre Nachzucht bestens geschützt ist.

„Du bist ewig für das verantwortlich, was du dir vertraut gemacht hast.“ Das sagte schon der kleine Prinz und genauso halten wir es auch!

Im persönlichen Gespräch mit unseren Welpeninteressenten wird das Thema genauestens besprochen, bis es auf keiner Seite mehr offene Fragen gibt und eine Regelung gefunden wird, die beide Seiten für gut erachten.

(c) Stefanie Gaden, 2016

5 Gedanken zu “Co-Owner oder nfb?

  1. Vielen Dank Stef für diesen tollen Artikel. Ich kann euren Standpunkt sehr gut nachvollziehen. Mal ganz abgesehen davon, dass zum Züchten eben mehr gehört, als zwei hübsche, nette Hunde miteinander zu verpaaren, wie manch einer das leider immer noch denkt, ist jeder Welpenkau auch eine Vertrauenssache auf beiden Seiten. Darum finde ich es wichtig, dass gewisse Grundideale bei Züchter und Welpeninteressent übereinstimmen – zum Wohl des Hundes. Meine zwei Jungs sind auch not for breed und einer unserer Setter war damals in Co-Ownerschaft, weil die Züchterin viel Potential in ihm gesehen hat. Als man dann auf der ersten Ausstellung sah, dass weder der Hund noch wir mit dem ganzen Stress und pipapo glücklich waren, haben wir aber gemeinsam zu Gaylens Wohl entschieden, dass er eben doch nicht in die Zucht geht. Er hat das zwar toll gemacht und eine sehr gute Bewertung bekommen, aber die Belastung bei so einer Show sollte man doch nicht unterschätzen.
    Zum Thema Zuchtmiete der Hündin gibt es einen sehr schönen Artikel von Udo Gansloßer. Es ist für die Hündin aber auch für die Welpen sehr belastend und stessig und bringt somit viele Folgen mit sich, die man auf den ersten Blick gar nicht so sieht. Sogar in Richtung Immunsystem, charakterliche Entwicklung usw. Thema Epigenetik (sehr spannend).
    Eine Co-Ownerschaft wirkt auf viele vielleicht im ersten Moment einschränkend, ist sie aber in aller Regel nicht, wenn der Züchter dabei tatsächlich nur das Wohl seiner Welpen im Auge hat, was für mich wiederum einen guten Züchter auch auszeichnet, der nicht mit Abgabe auch jegliche Verantwortung von sich weist.

  2. Ein wirklich schwieriges Thema das so viele Facetten hat. Das erste Thema nfb da kann ich voll zustimmen was die Hündin und Zuchtmiete anbetrifft. Auch ich bin kein Freund davon kenne aber auch Fälle, wo es gut geklappt hat da die Hündin immer wieder auch bei der Züchterin zur Betreuung war und es somit ihr zweites zuhause war. Die Besitzerin ist zur Geburt mit bei der Züchterin eingezogen und so hatte diese Hündin beide Bezugspersonen an ihrer Seite. Klar ist das nicht der normalzustand aber …gibt es dabei nicht immer nur eine richtige Meinung. In der Co Ownerschaft habe ich eine klare Meinung für mich. Wenn ich mit einem Züchter meines Vertrauens zusammen arbeiten will dann ist das für mich kein Problem. Wenn ich mir einen Welpen kaufe bei einem Züchter dem ich Vertraue (sonst würde ich ja keinen Welpen dort kaufen) aber nicht mit ihm zusammen arbeiten möchte/kann dann käme das für mich nicht in frage. Auch hier eine Erfahrung meiner Seits wo sich der Züchter umorientiert hat und plötzlich voll auf Plüschbärzucht stand und meine Idee Gesundheit mein Wissen über Epi ect. völlig über Bord geworfen hat weil Masse Farbe NBT oder oder viel wichtiger waren. Ich könnte mit diesem Züchter nicht mehr zusammen Arbeiten. Und ja klar dann halt keine weitere Zucht mit dem Hund. Aber ich habe Ihn mir ja auch dafür gekauft. Klar ist er mir als mein Familienmitglied am wichtigsten aber darüber reden wir ja hier gerade nicht. Für mich ist es auch eine Vertrauensfrage. Klar kann man damit auch mal auf dem Bauch landen aber wie oft in eurer Zucht passiert euch das? Wieviele Welpen habt ihr abgegeben und alles läuft bis zum Schluss super? Wieviel Sicherheit brauchen wir? Was haben diese Verträge auch mit uns zu tun? Ich kann mich noch so Vertraglich binden wenn ich das vor Gericht durchsetzen will dann brauche ich oft einen langen Atem und bis dahin ist der Hund dann einfach mal weiter verkauft worden oder offiziell gestorben usw. . Nach 30 Jahren Zucht ist auch mir schon mal einer meiner Babys im Tierheim begegnet.(er war 4 Jahre)..aber das lag nicht am Besitzer denn der lag im KH nach einem schweren Schlaganfall, sondern an seinem Betreuer vom Gericht, der den Hund ins Tierheim gab ohne in den Papieren nach zu schauen und da ich nicht täglich Deutschlandweit alle Tierheime kontroliere ,blieb auch mir das verborgen. Auch in diesem Fall würde weder das eine noch das andere irgendwas verhindern. So bleibt es mir nur …Ich versuche mein Bestes zu tun aber eine Sicherheit gibt es nicht.

  3. Anke

    Andrea, das ist wie du schon schreibst, Ansichtssache, deine Erfahrungswerte.
    Wir bekommen aber leider immer wieder mit, wie egal manchen Züchtern ihre Welpen sind, Hauptsache der Rubel rollt. Manche nutzen diese Co-Owner Verträge aber auch aus um ihre Geldbörse zu füllen.
    Wir sind so nicht!!!
    Ich würde auch mit vielen mir bekannten Züchtern keine Co- Ownerschaft eingehen.
    Da kauf ich aber, genauer betrachtet, auch keinen Hund.
    Wenn ich meine Welpen verkaufe und ich nicht damit konform gehe, einen Co-Owner Vertrag mit dem Käufer abzuschließen, geht der wahrscheinlich nfb weg.
    Wir hatten unsere Welpenkäufer fast alle schon vor dem Wurf mit im Boot.
    Viele kennen wir über Jahre.
    Sie kennen uns und unsere Einstellung zum Schutz dieser tollen Rasse und wissen, wie wir unsere Hunde lieben.
    Wären diese Menschen nicht schon vorher mit dabei gewesen und würde nicht mindestens ein Hund bei uns bleiben, gäbe es den Bela-Wurf nicht. Wir führen bereits Gespräche mit den „neuen“ Welpenkäufern und auch da stoßen wir auf Gehör und Verständnis, warum wir diese Vertragsformen erklären und sie uns wichtig sind.
    Mit diesen Menschen kann man sehr wohl solche Verträge ab schließen, da sie in Gesprächen gewissenhaft aufgeklärt werden und auch ihre Wünsche sehr ernst genommen werden.
    Also jeder wie er meint, aber mir ist die Sicherheit wichtig , dass es unserer Nachzucht gut geht und ich einen guten Kontakt zu den Welpenkäufer aufrecht erhalte.
    Das ist natürlich auch nur möglich, wenn man nicht dutzende Würfe hat.

  4. Ich bin da voll und ganz bei euch. Co-Ownerschaft schadet doch eigentlich erst einer Partei, wenn es zu Uneinigkeiten kommt und das „fb“ setzt voraus, dass man einig weiterzüchten möchte.

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